Studienbeitragsbefreiung wg. einem besonderen Engagement
Auszug aus der Studienbeitragssatzung: "Die Hochschulleitung kann bis zu 3 % der Gesamtzahl der Studierenden, die sich in herausragender und weit überdurchschnittlicher Weise fakultätsübergreifend für die Hochschule eingesetzt haben oder in besonderer Weise dem Ansehen der Hochschule förderlich sind, Beiträge ganz oder teilweise, auch mit Wirkung für die Vergangenheit, erlassen. Für fakultätsübergreifende Gremientätigkeit kann der Studentische Konvent im Rahmen des von der Hochschulleitung vorgegebenen Kontingents Studierende
ganz oder teilweise mit Wirkung für die Vergangenheit befreien. Die Fakultät für Angewandte Natur- und Geisteswissenschaften kann bis zu 1 % der Gesamtzahl der Studierenden, die übrigen Fakultäten bis zu 6 % der Studierenden ihrer Fakultät, die sich in herausragender und weit überdurchschnittlicher Weise für die Fakultät eingesetzt haben, Beiträge ganz oder teilweise, auch mit Wirkung für die Vergangenheit, erlassen. Befreiungen können nur rückwirkend für das aktuelle Semester ausgesprochen werden."
Zum Antragsformular "Studienbeitragsbefreiung wegen besonderem Engagement"
Anträge können von den Dekanen oder den Studierendenvertretern mit dem genannten Formular nur in diesen Zeiträumen gestellt und beim Studienamt abgegeben werden:
- Wintersemester: 15. Dezember bis 14. Februar
- Sommersemester: 15. Juni bis 31. Juli. (Ausschlussfrist!)
Die zu befreienden Studenten erhalten dann im Laufe des Semesters die erlassenen Beiträge zurücküberwiesen.



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