Aufbau und Organisation
Aufbau und Organisation

Das StuPa setzt sich zusammen aus denjenigen Studierenden der Fachhochschule Rosenheim, die in den Hochschulwahlen jährlich bestimmt werden. Die daraus hervorgehenden Amtsinhaber wählen in der konstituierenden Sitzung den Vorsitz, den Sprecherrat und die Haushaltsvertreter. Diese Ämter können alle Studierenden der Fachhochschule Rosenheim bekleiden.
In der Hochschulwahl werden gewählt:
Die Fachschaftsvertretung
Die Fachschaftsvertretung einer jeder Fakultät besteht aus bis zu 7 Mitglieder der jeweiligen Fakultät.Fachschaftssprecher ist der erste Fakultätsrat.
Die Fachschaftsvertretung ist semesterübergreifender Ansprechpartner für eine Fakultät. Sie unterstützt die Fakultätsräte in der Entscheidungsfindung und trägt Anregungen, Ideen und Vorschläge der Studierenden einer Fakultät zu den Fakultätsräten.
Die Fakultätsräte
Die Fakultätsräte werden in der Hochschulwahl direkt von den Studierenden der jeweiligen Fakultät gewählt. Ihre Anzahl beträgt 2 Vertreter für jede Fakultät. Gleichzeitig ist der 1. studentischer Vertreter des Fakultätsrates in der Fachschaftsvertretung der Fachschaftssprecher. Die Amtszeit der Fakultätsräte beträgt 1 Jahr.
Aufgrund seiner Funktion als Fachschaftssprecher hat er die Pflicht der Einberufung der Fachschaftssitzung und die Koordination der Semestersprecher.
Der Fachschaftenrat
Der Fachschaftenrat setzt sich zusammen aus den Fakultätsräten aller Fakultäten.
Direkt gewählte Vertreter
Außerdem gehören dem StuPa zusätzliche studentische Vertreter an, die in der Hochschulwahl fakultätsübergreifend von den Studierenden gewählt werden. Ihre Anzahl entspricht der Anzahl der Mitglieder des Fach-schaftenrates.
Sie unterstützen das StuPa in der Entscheidungsfindung und sind auf fakultätsübergreifende Themen sensibilisiert.
Der Senatsvertreter
Der Senatsvertreter wird aus den Studierenden aller Fakultäten direkt gewählt.Die Amtszeit des Senatsvertreters beträgt 1 Jahr.Er ist kraft Amtes Mitglied in folgenden Institutionen:Senat, Sprecherrat, StuPa und Hochschulrat.
Vom Studierenden-Parlament werden gewählt:
Der Vorsitz
Das StuPa wählt im Rahmen der konstituierenden Sitzung mit einfacher Mehrheit den 1. Vorsitzenden, während der stellvertretende Vorsitzende ein Semester versetzt gewählt wird. Zum Vorsitz kann jeder immatrikulierte Studierende der FH Rosenheim gewählt werden.Die Amtszeit des Vorsitzes beträgt ein Jahr.
Der Vorsitz ist für die Organisation der ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen des StuPa zuständig.Er übernimmt die Vorbereitung der Sitzungen und legt die Punkte der Tagesordnung fest, beruft die StuPa-Sitzungen ein und ist für das Versenden der Einladungen verantwortlich. In den StuPa-Sitzungen übernimmt er eine Moderatorfunktion, und trägt daher dafür Sorge, dass in den Sitzungen die Grund- und Geschäftsordnung des StuPa‘s eingehalten wird.
Der Sprecher(innen)rat
Der Rat besteht aus 5 Personen, 2 Mitglieder werden vom gesamten StuPa gewählt, 2 Mitglieder werden vom Fachschaftenrat gewählt, das 5. Mitglied ist kraft Amtes der studentische Senatsvertreter. In den Sprecherrat kann jeder immatrikulierte Studierende der FH Rosenheim gewählt werden.Die Amtszeit der Sprecherratsmitglieder beträgt ein Jahr.
Der Sprecher(innen)rat ist ausführendes Organ des StuPa und ist somit für die erfolgreiche Durchführung der vom StuPa getroffenen Beschlüsse verantwortlich. Dies beinhaltet deren Delegation, Koordination, Kontrolle und die abschließende Rechenschaft gegenüber dem StuPa. Zudem stellt der Sprecherrat die Außenvertretung des StuPa dar. Der Sprecherrat wird zu verschiedenen Tagungen und Sitzungen, die studentische Interessen betreffen, gesandt.
Der Haushalt
Der Haushalt besteht aus zwei Personen, die jeweils um ein Semester versetzt vom StuPa gewählt werden. In den Haushalt kann jeder Studierende der Fachhochschule Rosenheim gewählt werden.Die Amtszeit der Haushaltsmitglieder beträgt ein Jahr.
Der Haushalt ist verpflichtet, zu jeder Sitzung eine Haushaltsbilanz zu erstellen und das StuPa darüber zu informieren. Er muss alle Transaktionen Prüfen, Abzeichnen und nach Überweisung rechtfertigen. Des Weiteren sind sich die Haushaltsbeauftragten der sorgfältigen Verwaltung der Gelder, insbesondere der Bilanzierung, bewusst.



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