Forschungsförderung
Mit Forschung und Entwicklung die Zukunft gestalten!

Forschungsförderung
Für die Forschungsförderung stehen der Abteilung Forschung und Entwicklung (und damit auch allen Hochschulangehörigen) hervorragende
Recherche- und Informationsmöglichkeiten zur Verfügung.
Bitte informieren Sie uns über eine Beantragung von Fördermitteln und halten Sie den Ablaufplan zur Antragsabwicklung sowie die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis gem. dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ein.
Antragsabwicklung Fördermittel
Die Abteilung Forschung und Entwicklung hat in Zusammenarbeit mit der Hochschulverwaltung ein Procedere entwickelt, wie an der Hochschule Rosenheim der Gang der Anträge für Fördermittel zu erfolgen hat. Bitte denken Sie daran, den jeweiligen Dekan und die Abteilung F&E grundsätzlich vor Antragstellung über Ihr Projekt zu informieren.
Richtlinien für die Fördermittelbeantragung
Bei der Beantragung und der Verwendung von Fördermitteln sind von den Beteiligten folgende Vorschriften unbedingt einzuhalten:
- Drittmittelrichtlinien-DriMiR des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 21. Oktober 2002 Nr. X/1-27/51(2)-10b/48237,
- Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Hochschule Rosenheim vom Mai 2003,
- Bekanntgabe der ständigen Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Hochschule Rosenheim gem. dem jeweils aktuellen Beschluss.



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