Verwendung der Studienbeiträge

Die Studienbeiträge kommen den Hochschulen zugute. Sie führen weder zu einer Verringerung des Staatszuschusses noch dürfen sie für andere Zwecke verwendet werden. Das heißt: Die Studienbeiträge sind für die Hochschulen echte Zusatzeinnahmen.
Die Studienbeiträge müssen von den Hochschulen für die Verbesserung der Studienbedingungen verwendet werden. Die Studierenden profitieren beispielsweise von mehr Kleingruppenveranstaltungen, einer intensiveren Studienberatung, mehr Tutorien, mehr Korrekturassistenten, einer besseren Betreuung durch zusätzliches qualifiziertes Personal, mehr Lehrbeauftragten (z.B. für Fachsprachenausbildung, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen), mehr propädeutischen Angeboten, mehr Exkursionen und Projektpraktika, einer besseren Labor- und Hörsaalausstattung, längeren Öffnungszeiten, einem verbesserten EDV-Angebot, dem Ausbau von Leihgerätepools, der Schaffung moderner Lehr- und Lernstrukturen und Studienliteratur.
Sommersemester 2007:
Protokoll der Sitzung der Studienbeitragskomission vom 30. November 2007
Präsentation über die Verwendung der Studienbeiträge
Wintersemester 2007/2008:
Protokoll der Sitzung der Studienbeitragskomission vom 03. Juni 2008
Präsentation über die Verwendung der Studienbeiträge
Haushaltsjahr 2008:
Protokoll der Sitzung der Studienbeitragskomission vom 27. Januar 2009
Präsentation über die Verwendung der Studienbeiträge
Haushaltsjahr 2009:
Protokoll der Sitzung der Studienbeitragskomission vom 20. Jan. 2010
Präsentation über die Verwendung der Studienbeiträge
Haushaltsjahr 2010:
Protokoll der Sitzung der Studienbeitragskommission vom 6. April 2011
Präsentation über die Verwendung der Studienbeiträge
Haushaltsjahr 2011:
Protokoll der Sitzung der Studienbeitragskommission vom 27. März 2012
Präsentation über die Verwendung der Studienbeiträge



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