Stand: 25. Mai 2013, 01:06 Uhr

Auskünfte
... können nur mündlich erteilt werden. Auskunftsberechtigt in studienrechtlichen und prüfungsrechtlichen Fragen sind Prüfungsorgane (z.B. Prüfungsausschuss, Vorsitzende der Prüfungskommission, Prüfungsamt) sowie das Studierendenoffice und Praktikantenoffice.