Hochschulwechsel
A) Wechsel innerhalb der Hochschule
Ein Wechsel des Studienganges ist im Hochschulbereich auf Antrag zulässig. Die für die Einstufung maßgeblichen Bestimmungen des Prüfungsrechts bleiben unberührt.
Voraussetzung ist, daß im neu gewählten Studiengang Studienplätze zur Verfügung stehen. Der Antragsteller bedarf hierzu der Zustimmung der Prüfungskommission.
Merkblatt
Anträge für das erste Semester sind bis zum 15. Juni im Studienamt bzw. für ein höheres Semester bis zum 28. Februar (Wechsel zum Sommersemester) bzw. bis zum 1. September (Wechsel zum Wintersemester) im Prüfungsamt zu stellen.
B) Wechsel von einer anderen Hochschule
Übergänge im Hochschulbereich zur Fortsetzung eines begonnenen Hochschulstudiums sind dann möglich, wenn der Hochschulwechsler die für bayerische Hochschule geltenden Immatrikulationsbedingungen erfüllt. Studienzeiten und Prüfungsleistungen können auf Antrag entsprechend angerechnet werden. Beim Übergang von Bayer. Fachhochschulen des gleichen Studienganges erfolgt automatisch eine Anrechnung der bereits absolvierten Prüfungsleistungen.
Merkblatt
Anträge für das erste Semester sind bis zum 15. Juni im Studienamt bzw. für ein höheres Semester bis zum 28. Februar (Wechsel zum Sommersemester) bzw. bis zum 1. September (Wechsel zum Wintersemester) im Prüfungsamt zu stellen.



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