Kosten im Studium
Für
Studienbeiträge und den
Studentenwerksbeitrag fallen semesterweise Kosten an. Weiter muß die Verwaltung auf Grund des Bayerischen Kostengesetzes für besondere
Amtshandlungen Gebühren erheben.


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Studentenwerksbeitrag fallen semesterweise Kosten an. Weiter muß die Verwaltung auf Grund des Bayerischen Kostengesetzes für besondere
Amtshandlungen Gebühren erheben.
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