Prüfungskommission
Diese sind ein Prüfungsorgan und werden für jeden Studiengang und Studienabschnitt gebildet. Der Prüfungskommission obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- die Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen, soweit es sich nicht um Aufgaben eines anderen Prüfungsorgans handelt,
- die Festsetzung und Bekanntgabe der Termine für die einzelnen Prüfungsleistungen, die Bestellung der Prüfer und Aufgabensteller,
- die Zuordnung der Studenten zu den Prüfern sowie die Bestellung der Beisitzer bei mündlichen Prüfungen, die Festsetzung und Bekanntgabe der zugelassenen Arbeits- und Hilfsmittel auf Vorschlag des jeweiligen Aufgabenstellers,
- die Entscheidung über die erfolgreiche Ableistung der praktischen Studiensemester,
- die Entscheidung über die Anrechnung von Prüfungsleistungen, die Entscheidung über die Folgen einer versuchten oder begangenen Täuschungshandlung,
- die Entscheidung in Fragen der Diplomarbeit, die Entscheidung über Anträge auf Gewährung von Nachfristen für die Ablegung von Leistungsnachweisen,
- die Entscheidung über die Folgen eines Fernbleibens von Leistungsnachweisen,
- die Feststellung des Ergebnisses von Prüfungsleistungen sowie von studienbegleitenden Leistungsnachweisen, auf denen Endnoten beruhen, soweit die Prüfungsordnung der Hochschule keine Notenbekanntgabe nach § 18 Abs. 9 RaPO vorsieht.



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