Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist das hierarchisch höchste Prüfungsorgan an der Hochschule. Der Prüfungsausschuss entscheidet über alle Prüfungsangelegenheiten, für die kein anderes Prüfungsorgan zuständig ist. Insbesondere obliegen ihm folgende Aufgaben:
- die organisatorische Leitung und Koordination der Prüfungen,
- die Festlegung und Bekanntgabe des Prüfungszeitraums sowie der Termine, zu denen die Prüfungsergebnisse vorliegen müssen,
- die Festlegung und Bekanntgabe der Meldefristen,
- die Entscheidung von grundsätzlichen Fragen der Zulassung zu den Prüfungen sowie von sonstigen Prüfungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung,
- die überwachung der vorschriftsmäßigen Anwendung der Prüfungsbestimmungen,
- die Entscheidung über den Nachteilsausgleich für Behinderte,
- die Behandlung von Widersprüchen gegen Prüfungsentscheidungen sowie die Entscheidung über Beschwerden in Prüfungsangelegenheiten,
- die Erarbeitung von Vorschlägen für die Weiterentwicklung des Prüfungswesens.



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