Prüfungsanmeldung und Rücktritt
Die Prüfungsanmeldung ist in einem hochschulöffentlich bekanntgemachten Zeitraum vorzunehmen. Die genauen Zeiten entnehmen sie dem Terminplan Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Anmeldung ist erste Zulassungsvoraussetzung zu jeder schriftlichen Prüfung!
Das Nichterscheinen zur Prüfung (Versäumnis) gilt als wirksamer Rücktritt.
Wiederholungprüfungen müssen aber im folgenden Semester abgelegt werden; eine Anmeldung im Online-Service Center erfolgt automatisch und muss nicht durch Sie vorgenommen werden. Das Nichterscheinen zu einer Wiederholungsprüfung begründet keinen wirksamen Rücktritt von der Pflichtanmeldung.
Weitere wichtige Hinweise zum Thema "Fristen für Wiederholungsprüfungen"
Die Prüfungstermine entnehmen Sie bitte auch Ihrem
Online-Service Center!
Bitte verwenden Sie unsere Formulare.
Link zum Online-Portal für Hochschulformulare.



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