Prüfungsamt
Hier findet die gesamte organisatorische Abwicklung der Prüfungen statt (Bekanntgabe der Prüfungspläne, der zugelassenen Hilfsmittel, Bearbeitungszeit u.v.m.).
Das Prüfungsamt erlässt nach entsprechender Überprüfung des jeweiligen Sachverhaltes verbindliche Bescheide. Mit diesen Bescheiden werden Sie zum Beispiel auf die nur beschränkten Wiederholungsmöglichkeiten von Leistungsnachweisen hingewiesen, welche Sie nicht mit Erfolg abgelegt haben.
Die Entscheidungen trifft das Prüfungsamt als Teil der Zentralverwaltung jedoch keineswegs alleine. Im Wesentlichen handelt das Prüfungsamt als Vollzugsorgan der Prüfungskommissionen Ihres Studiengangs bzw. des Prüfungsausschusses der Hochschule.



Drucken
Ansprechpartner im Prüfungsamt