Praktikantenamt
In allen Studiengängen sind Praktika abzuleisten. Diese sind Bestandteil des Studiums und daher Pflicht. Man unterscheidet dabei zwischen Grundprakika und die praktischen Studiensemester.
Ein Grundpraktikum muss dagegen in den vorlesungsfreien Zeiten (mind. vier Wochen am Stück) bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeleistet worden sein. Dieser Zeitpunkt ist in den Studien- und Prüfungsordnungen geregelt.
Die praktischen Studiensemester erstrecken sich in den sonstigen Studiengängen jeweils über einen zusammenhängenden Zeitraum. Die Praktika werden in Betrieben und anderen Einrichtungen außerhalb der Hochschule abgeleistet. Die praktischen Studiensemester sind, im Gegensatz zu den Grundpraktika, zeitlich auf ein bestimmtes Studiensemester festgelegt.
Im Grundpraktikum werden den Studenten durch eigene Mitarbeit und Beobachtung Kenntnisse über Arbeitsverfahren, Materialien und das soziale Umfeld des Berufes vermittelt.
Im praktischen Studiensemester werden die Studenten an das selbständige Arbeiten und die Lösung konkreter Aufgaben ihrer künftigen beruflichen Tätigkeit herangeführt. In allen Fakultäten gibt es für die fachliche Betreuung während der praktischen Studiensemester Professoren (Praktikantenbetreuer).
Für die verwaltungstechnische und rechtliche Betreuung ist das Praktikantenamt der Hochschule Rosenheim zuständig. Dort liegt auch Informationsmaterial aus über anrechenbare Praxiszeiten vor Studienbeginn, Durchführung des praktischen Studiensemesters, Ausbildungspläne, Prüfungsanmeldung und Haftpflichtversicherung bereit. Nach Beendigung des Praktikums müssen sie ofmals einen Bericht sowie ein Zeugnis der Ausbildungsstelle im Praktikantenamt einreichen. Näheres regelt die
Studien- und Prüfungsordnung und/oder der
Studienplan.
Wichtig für Studienanfänger:
Anträge auf Anrechnung von Zeiten auf das Grundpraktikum oder das praktische Studiensemester sind bis spätestens zwei Monate nach Studienbeginn auf Formblättern unter Beilage der Tätigkeitsnachweise (Firmenzeugnisse in Kopie usw.) im Praktikantenamt abzugeben. Eine geeignete Ausbildungsstelle muß sich jeder Student selbst suchen. Ein Verzeichnis generell geeigneter Ausbildungsstellen kann im ONLINE-Service-Center bzw. im Praktikantenamt eingesehen werden. Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Beginn des praktischen Studiensemesters um eine Ausbildungsstelle zu bemühen. Die Ausbildungsverträge, die zwischen den Studenten und den Ausbildungsstellen abgeschlossen werden, liegen im Praktikantenamt auf bzw. können von diesen Seiten herunter geladen werden (Link).



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