Unterbrechung
Ein Student kann sein Studium auf Antrag unterbrechen, sofern er nicht beurlaubt werden kann. Für die Dauer der Unterbrechung scheidet der Student aus der Hochschule aus. Die Fortsetzung des Studiums setzt eine erneute Zulassung voraus. Die Zeit der Unterbrechung wird auf die Studiendauer nicht angerechnet.
Link zum Antrag auf Unterbrechung bzw. Exmatrikulation



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