Zulassung zu Prüfungen
Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen sind in der für Sie gültigen
Studien- und Prüfungsordnung geregelt. Ihrem
Online-Service Center entnehmen Sie, ob die Prüfungszulassung erteilt worden ist.
Die Zulassung zu den Leistungsnachweisen setzt eine verbindliche Anmeldung voraus. Dies geschieht über unser
Online-Service-Center innerhalb einer Ausschlussfrist. Bitte melden Sie sich nur für Leistungsnachweise an,welche Sie auch tatsächlich ablegen wollen! Ein Rücktritt ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich; mehr
Informationen hierzu. Der Zeitraum für diese Anmeldemöglichkeit wird durch den Prüfungsausschussfestgelegt und hochschulöffentlich, z.B. durch den
Newsletter, bekannt gemacht. Die Anmeldung kann über das Online-Service Center, erreichbar über unsere
Internetseite, erfolgen. Die Zulassung ist aber erst dann wirksam,wenn alle festgelegten Zulassungsbedingungen erfüllt sind. Bitte diese unbedingt kontrollieren, sonst ist eine Prüfungsteilnahme nicht zulässig. Diese finden Sie ebenso in ihrem Online-Service Center ab dem im Prüfungsterminplan offerierten Zeitpunkt.Bei Nichteinhaltung dieses Termins wird für Anträge auf nachträgliche Zulassung eine Gebühr in Höhe von 10,- Euro erhoben.
Für allgemeinwissenschaftliche Leistungsnachweise gilt: Die Anmeldung für den Leistungsnachweis gilt mit der Fächerbelegung als gegeben.Die Prüfungen finden am Ende des Semesters statt. Der Prüfungszeitraum wird durch die Hochschule festgesetzt und hochschulöffentlich, z.B. ebenfalls durch unseren Newsletter, bekannt gemacht.
Die Notenbekanntgabe ist ab dem im
Terminplan festgelegten Zeitpunkt ebenso über unser
Online-Service-Center möglich. Details beinhaltet wieder unser monatlich erscheinender Newsletter!
Bitte klären Sie Unstimmigkeiten mit dem
Sachgebiet für Prüfungsangelegenheiten.



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