Anerkennung von Prüfungs- und Berufsleistungen
Auszug aus der
Allgemeinen Prüfungsordnung, § 7 Abs. 2:
"Kompetenzen, die im Rahmen einer einschlägigen, erfolgreich abgeschlossenen Berufs- oder Schulausbildung, sonstigen mit Prüfungsrisiken versehenen Schul- und Ausbildungsformen, weiterbildenden Studien oder einer berufspraktischen Tätigkeit erworben wurden, werden im Sinne von
§ 4 Abs. 4 Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern auf Antrag angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit gegeben ist. Die Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn diese Zeiten, Leistungen und Leistungspunkte in Inhalt, Umfang und Anforderungen denjenigen des entsprechenden Studiums im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Ausserhalb des Hochschulbereiches erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten dürfen höchstens die Hälfte der nachzuweisenden Kompetenzen ersetzen."
Anträge werden im Regelfall über einen Hochschulwechsel oder Studiengangswechsel gestellt.
Mehr Informationen.
Bitte beachten Sie beim Hochschul- und Studiengangswechsel die Bewerbungsfristen!
Link zum Terminplan ...
*Leistungen, die ausserhalb der Hochschule erbracht worden sind, müssen mit einer amtlichen Notenbestätigung und der Studien- und Prüfungsordnung bzw. dem Studienplan belegt werden. Wichtig ist, dass in den letztgenannten Normen die Lehrinhalte und der Lehrumfang ausgewiesen werden.



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