Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG
Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll jungen Menschen eine ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Ausbildung unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation ermöglichen. Sie wird dann gewährt, wenn die finanziellen Möglichkeiten des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten hierzu nicht ausreichen und die Ausbildung förderungsfähig ist.
Im Hinblick auf einen Förderungsanspruch und die Förderungshöhe gibt es keine einheitlichen Regelungen, hier ist im Einzelfall eine Vielzahl von Berechnungsfaktoren zu berücksichtigen - erste Informationen liefert ein
Merkblatt (PDF-Download) des Studentenwerks zur Einkommensgrenze für die BAföG-Berechnung. Im persönlichen Beratungsgespräch, das das Amt für Ausbildungsförderung im Studentenwerk vor Ort anbietet, können Studierende und Praktikanten detaillierte Informationen über Voraussetzungen, Antragsstellung, Höhe, Dauer und Regelungen der Fördermaßnahmen erhalten.
Achtung: Die Erstbearbeitung von BAföG-Anträgen dauert in der Regel zwei bis drei Monate. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist es von Vorteil, die Anträge persönlich in der Zweigstelle Rosenheim abzugeben. Folgeanträge für die jeweils nächsten zwei Semester sollten spätestens bis zum 31. Juli vollständig eingereicht werden.
Aktuelle BAföG-Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
mit BAföG-Hotline, BAföG-Rechner online und Antragsformularen zum Download !
Infos des Deutschen Studentenwerks zum Thema Studienfinanzierung
für deutsche und internationale Studierende und Praktikanten, Schüler, Eltern und Lehrer
Informationen des Studentenwerks München zu finanziellen Förderungen
mit ausführlichen Informationen, BAföG-Beratungsstellen und Ansprechpartnern
Ansprechpartnerin und Beratung an der FH Rosenheim
Evelin Schulz
Achtung! 30 Minuten vor Öffnungsschluss wird der letzte BAföG-Antrag angenommen.
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