Förderung eines Auslandspraktikums aus dem ERASMUS-Programm
Für ein Praktikum in einem EU-Land und in einigen anderen Ländern (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Türkei) können Sie eine ERASMUS-Förderung beantragen. Wichtige Voraussetzungen sind, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt und dass die Hochschule über genügend Förderplätze verfügt. Sie sollten den Antrag möglichst früh stellen, spätestens vor dem Beginn des Praktikums müssen jedoch die kompletten Bewerbungsunterlagen beim International Office eingereicht werden.
Auch ein Praktikum in Österreich und in der deutschsprachigen Schweiz kann prinzipiell im Rahmen des ERASMUS-Programms gefördert werden. Falls die Förderplätze, die der Hochschule zur Verfügung stehen, nicht für alle Bewerber ausreichen, werden Bewerber für deutschsprachige Länder nachrangig behandelt.



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