Meldepflicht
Jeder Studierende ist nach dem Meldegesetz verpflichtet, sich innerhalb einer Woche im Einwohnermeldeamt anzumelden. Dies gilt auch für den Einzug in eine Nebenwohnung als zweitem Wohnsitz. Ebenso ist ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde sowie die Aufgabe einer Wohnung oder eines Zimmers in derselben Frist meldeflichtig.
Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Meldebögen
Meldebögen gibt es kostenlos bei den Meldebehörden.
Zuständige Behörde
Städtisches Einwohneramt Rosenheim
Hier finden Sie Informationen zu Adresse und Ansprechpartnern, Öffnungszeiten und Unterlagen, die Sie benötigen.
Es besteht auch in der Zulassungsstelle in der Westerndorfer Straße 88 die Möglichkeit zur Anmeldung.



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