Sie beantragen zu Semesterbeginn die Exmatrikulation und wollen sich nun die Studienbeiträge zurückerstatten lassen!
Auf Sie trifft folgender Sachverhalt zu: Student Mustermann legt einen Monat nach Semesterbeginn die letzte Prüfungsleistung ab (zB. Abgabe der Abschlussarbeit oder des dafür vorgesehenen Kolloqiums). Die
Studienbeitragssatzung lässt nun bei § 7 Abs. 1 Nr. 5 folgendes Entgegenkommen auszugsweise zu:
"(1) Von der Beitragspflicht können auf Antrag für Zeiträume nach Antragstellung einschließlich des laufenden Semesters befreit werden: ...
5. Studierende, für die die Erhebung eines Studienbeitrages aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles ... eine unzumutbare Härte darstellt. Dies sind insbesondere Studierende:
1. die innerhalb von einem Monat nach Semesterbeginn die Rücknahme der Immatrikulation oder die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung beantragen."
Bedeutet: Sofern Sie innerhalb eines Monats nach Semesterbeginn und nach Ablegung der letzten Prüfungsleistung nun die Rückerstattung der Studienbeiträge und gleichzeitig die sofortige Exmatrikulation beantragen, erstatten wir Ihnen die Studienbeiträge in Höhe von derzeit 330,- Euro zurück!
Den Antrag auf rückwirkende Studienbeitragsbefreiung:
Antrag auf rückwirkende Befreiung von der Studienbeitragspflicht wegen Rücknahme der Immatrikulation/Exmatrikulation innerhalb von einem Monat nach Studienbeginn mit sofortiger Wirkung.
Das ebenfalls erforderliche Antragsformular "Exmatrikulation" finden Sie
hier.
Bitte im Formular die Angabe "Sonstiger wichtiger Grund" ergänzen.
Antragsfristen (Ausschlussfristen):
Der Eingang des Antrages an der Hochschule muss jedoch spätestens zum 31. Oktober (für lfd. Wintersemester) oder zum 14. April (lfd. Sommersemester) vorliegen. ( bitte Öffnungszeiten der Ämter beachten!)
Bitte um Ihr Verständnis: Die Zeugnisausgabe erfolgt im Nachhinein nur dann, wenn der fällige Studentenwerksbeitrag eingezogen werden konnte.
Senden Sie bitte beide Anträge innerhalb der Antragsfrist zusammen mit allen erforderlichen Anlagen dem Studienamt. Alternativ können die Anträge im Raum B1.36 gestellt werden. Ausserhalb der Öffnungszeiten hat das Studienamt im Foyer der Hochschule ein Postfach.
Bitte um Ihr Verständnis: Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet.



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