Vorlesungszeiten
Auszug aus der Verordnung über die Vorlesungs-, Prüfungs- und Ferienzeit an den Fachhochschulen in Bayern
(Link zur Gesamtausgabe, PDF-Datei):
"§ 1 Wintersemester
(1) Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober und endet am 14. März.
(2) Die Vorlesungszeit beginnt am 1. Oktober. 2 Fällt dieser Tag auf einen Freitag, Samstag oder Sonntag, so beginnt die Vorlesungszeit am nächstfolgenden Montag.
(3) Die Vorlesungszeit endet am 25. Januar. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Montag, so endet die Vorlesungszeit am vorausgehenden Freitag. Soweit die Zeit vom 26. Januar bis zum Beginn der Semesterferien nach § 3 Abs. 1 in einem Studiengang nicht mit Prüfungen ausgefüllt ist, verlängert sich dort die Vorlesungszeit in entsprechendem Umfang, höchstens bis zum Beginn der Semesterferien nach § 3 Abs. 1 .
(4) Die Prüfungszeit beginnt am 26. Januar. Unter den Voraussetzungen von Absatz 3 Sätze 2 und 3 verschiebt sich der Beginn der Prüfungszeit entsprechend.
(5) An Weihnachten ist vom 24. Dezember bis einschließlich 6. Januar vorlesungsfrei. Fällt der 24. Dezember auf einen Sonntag, Montag oder Dienstag, so beginnt die vorlesungsfreie Zeit am vorausgehenden Samstag. Fällt der 7. Januar auf einen Freitag, Samstag oder Sonntag, so beginnt die Vorlesungszeit am nächstfolgenden Montag.
§ 2 Sommersemester
(1) Das Sommersemester beginnt am 15. März und endet am 30. September.
(2) Die Vorlesungszeit beginnt am 15. März. Fällt dieser Tag auf einen Freitag, Samstag oder Sonntag, so beginnt die Vorlesungszeit am nächstfolgenden Montag.
(3) Die Vorlesungszeit endet am 10. Juli. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Montag, so endet die Vorlesungszeit am vorausgehenden Freitag. Soweit die Zeit vom 11. Juli bis zum Beginn der Semesterferien nach § 3 Abs. 2 in einem Studiengang nicht mit Prüfungen ausgefüllt ist, verlängert sich dort die Vorlesungszeit in entsprechendem Umfang, höchstens bis zum Beginn der Semesterferien nach § 3 Abs. 2 .
(4) Die Prüfungszeit beginnt am 11. Juli. Unter den Voraussetzungen von Absatz 3 Sätze 2 und 3 verschiebt sich der Beginn der Prüfungszeit entsprechend.
(5) An Ostern ist von Gründonnerstag bis einschließlich Dienstag nach Ostern, an Pfingsten ist von Freitag vor Pfingsten bis einschließlich Dienstag nach Pfingsten vorlesungsfrei."



Drucken