Rundfunkgebühren
Studenten müssen ihr Radio- und Fernsehgerät anmelden, wenn sie
- eine eigene Wohnung oder ein Zimmer am Studienort haben
- bei den Eltern wohnen und ihr Einkommen (z.B. Bafög) über dem einfachen Sozialhilfe-Regelsatz liegt (Infos über die Höhe erteilt das Sozialamt)
- ein Autoradio im eigenen Auto haben
Befreiungen von der Rundunkgebührenpflicht (z.B. wegen geringen Einkommens)
erteilt die örtliche Sozialbehörde auf Antrag. Eine Gebührenbefreiung sollte möglichst rechtzeitig gestellt werden, denn die Befreiung wird immer erst ab dem Folgemonat der Antragstellung wirksam, jedoch nicht rückwirkend!
Mehr Informationen unt
Anmeldung von Radio und Fernsehen
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Oder unter der Anmelde-Hotline: 0180 / 5 05 15 00 (0,12 € pro Minute, Stand: 27.12.2001)
Hotline-Fax: 0180 / 5 05 15 01 (0,12 € pro Minute, Stand: 27.12.2001)
Formulare finden Sie auch bei allen Banken und Sparkassen



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Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ)