Rücktritt von der Prüfungsanmeldung
Die Prüfungsanmeldung ist in einem hochschulöffentlich bekanntgemachten Zeitraum vorzunehmen. Die genauen Zeiten entnehmen sie dem Terminplan Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Anmeldung ist erste Zulassungsvoraussetzung zu jeder schriftlichen Prüfung!
Neuregelung: Das Nichterscheinen zur Prüfung zählt als wirksamer Rücktritt von der Prüfungsanmeldung. Es muß vorher oder nachher kein Antrag mehr gestellt werden.
(§ 9 Abs. 7 der
Allgemeinen Prüfungsordnung -APO-)
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