Rücktritt von der Prüfungsanmeldung
Die Prüfungsanmeldung ist in einem hochschulöffentlich bekanntgemachten Zeitraum vorzunehmen. Die genauen Zeiten entnehmen sie dem Terminplan Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Anmeldung ist erste Zulassungsvoraussetzung zu jeder schriftlichen Prüfung!
§ 9 Abs. 7 der Allgemeinen Prüfungsordnung -APO- regelt für Prüfungen, die in der Prüfungszeit stattfinden, die Rücktrittsmodalitäten (Auszug):
"Ein Rücktritt von einer Prüfung, zu der sich ein Studierender bereits angemeldet hat, ist nur innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Prüfungstermine und nur über das
Online-Portal der Hochschule Rosenheim möglich.
Danach kann der Studierende bis zum Prüfungsbeginn nur noch aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen zurücktreten. Gründe für einen Rücktritt oder das Versäumnis von Prüfungsleistungen müssen dem Prüfungsamt mit dem dafür vorgesehenen Formblatt (
"Rückttritt von der Prüfungsanmeldung/Prüfungsabbruch") unverzüglich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Liegt demnach kein wirksamer Rücktritt nach den Sätzen 1 und 2 vor und hat der Studierende die Prüfung aus von ihm zu vertretenden Gründen versäumt, ist die Note „nicht ausreichend“ zu erteilen. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss."
Bedeutet: Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist über das Online-Service Center ein Prüfungsrücktritt nicht mehr möglich bzw. kann nur genehmigt werden, wenn Sie diese Rücktrittsgründe nicht "zu vertreten" (nicht verschuldet) haben, z.B. bei Krankheit! Der Antrag kann beim
Prüfungsamt ein schriftlicher Antrag (
Link zum Formblatt) auf Genehmigung des Rücktritts von der Prüfungsanmeldung gestellt werden.
Treten Sie zu einer angemeldeten Prüfung ohne genehmigte Rücktrittserklärung nicht an, wird diese mit der Note „nicht ausreichend“ sanktioniert.
Bei Prüfungen, die im Sinne der Ankündigung vor der offiziellen Prüfungszeit abgelegt werden sollen, muss die Abmeldung spätestens drei Arbeitstage vor dem jeweiligen Prüfungstermin schriftlich über das Prüfungsamt erfolgen, § 9 Abs. 8 APO! Danach kann bis zum Prüfungsbeginn ein Rücktritt nur genehmigt werden, wenn Sie diese Gründe nicht zu vertreten haben (z.B. bei Krankheit)!
Die Prüfungstermine entnehmen Sie auch Ihrem
Online-Service Center!
Bitte verwenden Sie unsere Formulare.
Link zum Online-Portal für Hochschulformulare.



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