Richtlinien zur Vorpraxis Studiengang Elektro- und Informationstechnik
Au
sbildungsrichtlinien für das Grundpraktikum (Vorpraxis) während den vorlesungsfreien Zeiten
- Zeitliche Lage
Die Grundpraktika sind in den vorlesungsfreien Zeiten bis zum Beginn des vierten Studiensemesters in zusammenhängenden Abschnitten von nicht unter vier Wochen abzuleisten.
- Dauer
Die praktischen Studienabschnitte umfassen 10 Wochen. Fachpraktische Ausbildungszeiten wie das Vorpraktikum oder die in der Fachoberschule geleisteten Praktika werden bis zu 10 Wochen angerechnet.
- Ausbildungsziel
Ausbildungsziel der praktischen Studienabschnitte ist ein möglichst frühzeitiges Kennenlernen der betrieblichen Arbeitswelt und die Erziehung zu einem selbständigen Arbeitsstil - Ausbildungsbetriebe
Als Ausbildungsbetriebe kommen elektrotechnische Betriebe oder eine elektrotechnische Abteilung in einem nicht primär elektrotechnischen Betrieb in Betracht. Die Betreuung des Praktikanten sollte durch einen erfahrenen Ingenieur erfolgen.
- Ausbildungsinhalte
Kennenlernen der betrieblichen Arbeitswelt bedeutet, einen Einblick in die organisatorischen, personellen und sozialen Strukturen sowie in die technischen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge in einem Unternehmen zu gewinnen.
Die Hinführung zum selbständigen Arbeiten soll anhand einer Aufgabenstellung erfolgen, die innerhalb eines einzigen zusammenhängenden praktischen Studienabschnittes bearbeitet werden kann. Dabei soll der Praktikant unter Anleitung möglichst selbständig vorgehen.
Diese Aufgabenstellung soll mindestens einen der folgenden Bereiche umfassen:
• Prüfen, Messen oder Entwickeln von Hardware oder Software
• Montage, Inbetriebnahme oder Service
• Anwendung programmierbarer Einrichtungen
Über die praktischen Studienabschnitte ist ein schriftlicher Bericht anzufertigen (nur ein Bericht, auch wenn das Grundpraktikum in mehreren Teilen abgeleistet wird). Siehe auch Allgemeine Richtlinien, Nr. 4.
- Formalien und Bericht zu den praktischen Studienabschnitten
Die praktischen Studienabschnitte müssen bis zum Beginn des 4. Semesters durchgeführt sein. Der Bericht und das Zeugnis sind zusammen mit dem Deckblatt und dem Formblatt Ausbildungsgang (im Internet abrufbar) im Praktikantenamt abzugeben
- Anerkennung von Vorleistungen
Vorleistungen wie Abschluss eines technischen Zweigs einer Fachoberschule, erlernter Beruf, vorangegangene Praktika, langjährige praktische Tätigkeiten können anerkannt werden und zum Erlass von Teilen der Vorpraxis führen
Hierfür sind vom Studierenden entsprechende Anträge zu stellen und bis zum Ende des ersten Semesters im Praktikantenamt einzureichen. Nach der Antragstellung auf Erlass erhält der Student Antwort vom Praktikantenamt über die noch abzuleistenden Praktika und die jeweilige Anzahl der zu erstellenden Berichte. Es wird im Einzelfall individuell geprüft, welche Vorbildungen und Erfahrungen der Student hat.
Genaueres ist in der Rahmenprüfungsordnung der Hochschule geregelt.



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