Richtlinien zur Vorpraxis Studiengang Kunststofftechnik
- Das Studium der Kunststofftechnik verlangt eine Vorpraxis von mindestens 12 Wochen Dauer. Die Vorpraxis ist in der Regel vor dem Studium abzuleisten, spätestens jedoch bis zum Eintritt in das 4. Studiensemester.
- Der Ausbildungsinhalt der Vorpraxis soll mindestens eines der folgenden Gebiete umfassen:
Verarbeitung von Kunststoffen (Spritzguss, Extrusion, Faserverbund), Mechanische Bearbeitung von Kunststoffen und Metallen, Fertigungsverfahren und Arbeitsweisen von Fertigungsmaschinen und -einrichtungen. - Als Vorpraxis wird Studenten eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder eine einschlägige mindestens zwölfmonatige überwiegend zusammenhängende berufliche Tätigkeit auf Antrag anerkannt, soweit Inhalt und Zielsetzung dem Ausbildungsziel und den Ausbildungsinhalten der Vorpraxis entsprechen. Beträgt eine vor dem Studium abgeleistete entsprechende einschlägige Tätigkeit weniger als 12 Monate oder wird eine entsprechende fachpraktische Ausbildung nachgewiesen, so ist eine Anrechnung bis maximal 6 Wochen möglich



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