Richtlinien zur Vorpraxis Studiengang Produktionstechnik
Die Vorpraxis sollte vor dem Beginn des Studiums abgeleistet werden. Auf Antrag kann sie teilweise oder ganz in den vorlesungsfreien Zeiten bis zu Beginn des vierten Studiensemesters abgeleistet werden. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. einschlägige Berufsausbildung), die im Einzelfall geprüft werden, ganz oder zum Teil erlassen werden.
Die Ausbildungspläne sind in den
Studien- und Prüfungsordnungen geregelt. Als Ausbildungsbetriebe kommen elektro- und informationstechnische sowie Metall verarbeitende Betriebe bzw. eine entsprechend ausgerichtete Abteilung in einem Betrieb anderer Branchen in Betracht. Die Betreuung des Praktikanten sollte durch einen erfahrenen Ingenieur erfolgen.
Anerkennung von Vorleistungen
Vorleistungen wie Abschluss eines technischen Zweigs einer Fachoberschule, erlernter Beruf, vorangegangene Praktika, langjährige praktische Tätigkeiten können anerkannt werden und zum Erlass von Teilen der Vorpraxis führen.
Hierfür sind vom Studierenden entsprechende Anträge zu stellen und bis zum Ende des ersten Semesters im Praktikantenamt einzureichen. Nach der Antragstellung auf Erlass erhält der Student Antwort vom Praktikantenamt über die noch abzuleistenden Praktika und die jeweilige Anzahl der zu erstellenden Berichte. Es wird im Einzelfall individuell geprüft, welche Vorbildungen und Erfahrungen der Student hat.
Erforderliche Nachweise:
Die Vorpraxis ist erfolgreich abgeleistet, wenn die einzelnen Praxiszeiten mit den vorgeschriebenen Inhalten jeweils durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle, das dem von der Hochschule vorgesehenem Muster entspricht, nachgewiesen sind und ein ordnungsgemäßer, fristgerecht vorgelegter Praxisbericht sowie ggf. ein Seminarvortrag von einem Beauftragten als bestanden bewertet wurden.



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