Exmatrikulation
Der Student ist zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem er die Diplomprüfung bestanden hat.
Ein Student ist zu exmatrikulieren, wenn er eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Diplom-Vor-, oder Diplomprüfung endgültig nicht bestanden hat, es sei denn, daß er den Studiengang wechselt.
Ein Student kann exmatrikuliert werden, wenn er, ohne beurlaubt zu sein, sich vor Beginn eines Semesters oder Studienjahres nicht fristgerecht zum Weiterstudium angemeldet hat (vgl. auch Rückmeldung).
Verfahren: Rechtzeitig vor Beendigung oder Aufgabe des Studiums hat der Student im Studienamt die Exmatrikulation zu beantragen. Er hat alle ihm von der Fachhochschule überlassenen Gegenstände abzugeben und das Studentenwerk von seinem Ausscheiden zu verständigen. Die Aushändigung seiner Papiere durch das Prüfungsamtamt hängt davon ab, ob er dieser Verpflichtung nachgekommen ist.
Bei Exmatrikulation durch bestandener oder endgültig nicht bestandener Diplomprüfung sowie nicht erfolgter Rückmeldung endet der Krankenversicherungsschutz 1 Monat nach Ablauf des Semesters, für welches der Student sich zuletzt eingeschrieben hat. Bei einer Exmatrikulation aus sonstigen Gründen endet der Krankenversicherungsschutz mit Ablauf des aktuellen Semesters.



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