Stand: 20. Juni 2013, 00:11 Uhr

Ausbildung der Ausbilder

 

ADA - Ausbildung der Ausbilder

 

Im Einvernehmen mit der Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK) bietet die Hochschule Rosenheim den Lehrgang „AdA“ an. Diese Ausbildung ist erforderlich, um in den Betrieben der gewerblichen Wirtschaft Lehrlinge (Auszubildende) auszubilden (außer Handwerk).
Sie basiert auf der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft (Ausbilder- und Eignungsverordnung AEVOgW vom 20 April 1972, BGBI. I S.707, zuletzt geändert am 3. Oktober 1984, BGBI. I S. 1261)

Weitere Informationen können Sie Initiates file downloadhier runterladen .

 

Zielgruppe und Teilnahme

Zielgruppe für diesen Weiterbildungskurs sind alle Studierenden der Hochschule Rosenheim mit der Intention, sich für die Ausbildung von Auszubildenden die nötigen pädagogischen, rechtlichen, organisatorischen, psychologischen und methodischen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen.
Teilnehmen können immatrikulierte Studierende nach dem erfolgreichen Abschluss des 3. Studien-Semesters.

Gasthörer sowie externe Teilnehmer sind nicht zugelassen.

Der Kurs wird erst ab einer Mindestzahl von 15 Teilnehmern durchgeführt.

 

Der Inhalt des AdA-Kurses besteht aus den Inhalten:

Die rechtlichen Aspekte der Ausbildung werden in 5 Lehrabschnitten vorgestellt und separat geprüft.

 

Prüfung

Die Prüfung gilt als bestanden, falls in jdedem Fach mindestens die Note „ausreichend“ (4) erreicht wird. Bei ungenügendem Ergebnis kann in dem betreffenden Fachteil die Prüfung nachgeholt werden.
Prüfungstermine werden hier rechtzeitig angekündigt – siehe  Termine.

 

Zeugnis und Anerkennung durch IHK

Die Hochschule stellt ein Zeugnis über die erfolgreich bestandene AdA-Prüfung aus.
Die IHK stellt nach Vorlage dieses Zeugnisses gegen eine Gebühr (ca. 36.00 € ohne Gewähr) die IHK-Urkunde aus ( § 6, Abs. 3 EVOgW + 7AEVOgW) welche die Gleichwertigkeit der Fachhochschulprüfung mit er Ausbilderprüfung vor der IHK bescheinigt.

Hierzu bedarf es eines Antrags, der ausgefüllt zusammen mit der AdA-HS-Bescheinigung und einer Kopie des HS-Abschlußzeugnisses bei der IHK für München und Oberbayern, Ref. VII/6-rp Max-Joseph-Strasse 2, 80333 München (oder: Ref. VII/6-rp, Postfach 80 09 80, 81609 München),
einzureichen ist.

Ein Eintrag des bestandenen AdA-Abschlusses in ein HS-Abschlusszeugnis  (z. B. als Wahlfach) muss von den Studierenden selbst beim Prüfungsamt beantragt werden. Eine Anerkennung als AWPF ist nicht möglich.

 

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