Auslandsstudium
- Urlaubssemester
Während eines Urlaubssemesters können keine Studienleistungen anerkannt werden (Prüfungen, Praktika). Während des Studiums kann in begründeten Fällen maximal zwei Mal ein Urlaubssemester beantragt werden. Zuständig hierfür ist das Studienamt der FH Ro. Ein Urlaubssemester zählt nicht zur Studienhöchstdauer. Fristen für Prüfungen o.ä. bleiben allerdings bestehen. - Einschreibung
Während eines Semesters im Ausland müssen Studierende an der FH Ro eingeschrieben bleiben, d.h. es erfolgt eine ganz normale Rückmeldung für die Folgesemester, wenn Studienleistungen anerkannt werden sollen. Gleichzeitig ist der Student an der Bildungseinrichtung im Ausland während des Auslandssemesters eingeschrieben.
Fristen, die das Studium an der FH Ro betreffen, bleiben daher bestehen. - Bafög-Anerkennung
Für Auslandsaufenthalte, die in Zusammenhang mit dem Studium stehen, kann ein "Auslands-Bafög" beantragt werden. I.d.R. werden hierfür höhere Beträge gezahlt. Für die Anerkennung des Bafög ist das Studentenwerk zuständig. - Sprachtest
Der TOEFL-Test ist ein anerkannter Test für Englisch; der Test ist meist vorgeschrieben für US-amerikanische Bildungseinrichtungen. Durchgeführt wird der Test zu verschiedenen Termin an ausgewiesenen Testzentren. Näheres siehe
www.toefl.org. Weitere Test sind GMAT und GRE, die beide Englisch- und Mathematik-Kenntnisse für Wirtschaft und Technik abprüfen. An manchen US-amerikanischen Bildungseinrichtungen werden diese Tests verlangt. Für andere Sprachen kann ggf. ein an der FH Ro tätiger Sprach-Dozent eine Bescheinigung über das sprachliche Leistungsvermögen des Studenten ausstellen. - Studiengebühren
Je nach Studienort bzw. Bildungseinrichtung sind Studiengebühren zu entrichten. Zunächst einmal muss jeder Student diese Gebühren selbst bezahlen. Allerdings bestehen verschiedene Möglichkeiten der Förderung, die zu mindestens einen Teil der Gebühren erstatten, z.B. das Auslands-Bafög. Weitere Info: siehe Förderung /Stipendien. - Förderung/Stipendien
Stipendien können von verschiedenen Quellen bezogen werden. Anträge muss jeder Interessent selbst bei der jeweiligen Einrichtung einreichen. Eine Auflistung zahlreicher Stipendien-Quellen bietet der DAAD und dessen Broschüre.- DAAD (deutscher akademischer Austauschdienst):
vergibt bei rechtzeitiger Beantragung Semesterstipendien, eine Übernahme von Reisekosten ist möglich. Weitere Info über die Broschüre "Fördermöglichkeiten für Deutsche" (dort finden sich auch andere Stipendien-Quellen) und über
www.daad.de. - Auslands-Bafög: bei einem Aufenthalt im Ausland wird das "normale" Bafög unterbrochen, es kann ein Auslands-Bafög beantragt werden. Näheres muss beim Studentenwerk (Bafög-Stelle) je nach persönlicher Situation und beabsichtigtem Studienort im Ausland geklärt werden.
- Council of International Educational Exchance:
organisieren gegen Bezahlung Visa, Versicherungen etc. meist für Aufenthalte für Studium und Praktika in den USA, genauere Informationen, aktuelle Leistungen und Kosten unter
www.ciee.org - Bücher zum Thema sind in Internet-Bücherläden zu finden z.B.
amazon.de.
- DAAD (deutscher akademischer Austauschdienst):
- Anerkennung von Fächern und Prüfungen
- Regelung des Procederes innerhalb des FB WI:
Leitfaden_Faecheranerkennung (PDF-Datei) - Wenn keine Prüfungen im Ausland abgelegt wurden oder aus sonstigen Gründen keine Anerkennung von Prüfungen in Frage kommt, kann zumindest der Besuch von Vorlesungen bestätigt werden. Dazu stellen die Bildungseinrichtungen Bestätigungen über die besuchten Vorlesungen aus.
- Regelung des Procederes innerhalb des FB WI:
- Kontakte
Auslandskontakte
Bildungseinrichtungen, die ein Studium "Wirtschaftsingenieurwesen" anbieten.- eigene Recherche im Internet; Einstiegsseite über
www.hochschulkompass.hrk.de unter "internationale Kooperationen" - kostenlose Studienplatzvermittlung:
IEC Online-International Education Center Infos:
PDF-Dokument - Partnerschaften anderer Fachbereiche oder FH/Uni´s/TU´s in Erfahrung bringen
- Versicherungen
Wichtig für das Studium im Ausland sind vor allem die Krankenversicherung sowie Privathaftpflicht- und Pkw-Versicherung. Die genauen Versicherungsumfänge bestehender Verträge müssen vorher mit den jeweiligen Versicherungsunternehmen geklärt werden. Entsprechend muss für die Zeit des Auslandsaufenthalts eine zeitlich befristete Versicherung für das Zielland abgeschlossen werden.
Informationen rund ums Studium im Ausland (Stipendien, Voraussetzungen, Bedingungen, ...) finden Sie auf der Seite des
Auslandsamts der FH Rosenheim.
Teil der Gebühren erstatten, z.B. das Auslands-Bafög. Weitere Info : siehe Förderung /Stipendien.



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