Prüfungsrechtliche Anforderungen für ein Auslandsstudium
Double Degree
- frühestens, ab dem 5. Semester
- mindestens 80 CP nach ECTS zum Zeitpunkt der Auswahlsitzung
- mindestens 120 CP nach ECTS zum Zeitpunkt des Beginns
- keine offene Wiederholungsprüfung zum Zeitpunkt der Auswahlsitzung
- mindestens Note 3 in Englisch, alternativ in der Landessprache
- abgeschlossenes Grundpraktikum
Allgemein gilt:
Ein Auslandsstudium hat keine aufschiebende Wirkung. Eine Fristverlängerung einer ersten Wiederholungsprüfung durch die Prüfungskommission, die nach der Vergabe der Plätze notwendig wurde, ist in einer Einzelfallprüfung, auf Antrag möglich.
Kontakt
Fachhochschule Rosenheim
Fakultät für Betriebswirtschaft
Hochschulstrasse 1
D-83024 Rosenheim
Telefon +49 (8031) 805-450/-451
Telefax +49 (8031) 805-453
E-Mail:
betriebswirtschaft(at)fh-rosenheim.de
Das Dekanat finden Sie im Bau A,
Raum A 5.18:
Lageplan.
Unsere Sprechzeiten:
Mo, Di, Do 9.00 - 11.30 Uhr



Drucken