Erasmus - Aufenthaltserlaubnis
Für rechtsverbindliche Auskünfte bezüglich der Aufenthaltserlaubnis steht für Studierende der Fachhochschule Rosenheim ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde der Stadt Rosenheim zur Verfügung.
Als Erasmus-Studierender müssen Sie innerhalb der ersten Woche nach Studienbeginn beim Ausländeramt der Stadt Rosenheim (Meldebehörde) vorsprechen. Dabei werden Sie von den Erasmus-Tutoren begleitet.
Bitte bringen Sie hierfür folgende Dokumente mit:
- Reisepass
- Immatrikulationsbescheinigung
- Krankenversicherungsnachweis
- Bescheinigung über die Teilnahme am Erasmus-Programm
Ausländeramt der Stadt Rosenheim
Königstr. 15
83022 Rosenheim
Telefon +49 8031 361380
E-Mail:
auslaenderamt(at)rosenheim.de



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