Gleichstellungskonzept
Das
Gleichstellungskonzept 2009, eine gemeinschaftlichen Entwicklung von und für alle Hochschulangehörige.
Bayerisches Hochschulgesetz
Seit mehr als 12 Jahren ist die Bestimmung von Frauenbeauftragten für die Hochschulen im
Bayerischen Hochschulgesetz festgeschrieben. Diese Regelung wird von den
beteiligten Professorinnen in Bayern u.a. mit dem Ziel umgesetzt, den Frauenanteil des wissenschaftlichen Personals zu erhöhen sowie eine Vernetzung der Frauen an den Hochschulen zum Informationsaustausch zu gestalten.
Da insbesondere in den technischen Fakultäten der Frauenanteil nach wie vor als unbefriedigend anzusehen ist, erscheint eine Verbesserung dieser Situation nur möglich, wenn Frauen bei den (Personal-)Entscheidungsprozessen intensiv eingebunden sind.



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