Stand: 23. Mai 2013, 11:17 Uhr

Hausordnung der Hochschule Rosenheim

 

Zur Gewährleistung eines geordneten Hochschulbetriebs erlässt der Präsident unter Bezug
auf Art. 21 Abs. 12 Bayrisches Hochschulgesetz (BayHschG) in der Fassung vom 23.5.2006
und des § 28 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates
Bayern (AGO) vom 12.12.2000 für die Hochschule Rosenheim eine Hausordnung.

Die komplette Hausordnung der Hochschule Rosenheim als PDF zum Download.