hochschule dual
mit einer besonders engen Verzahnung von theoretischer Ausbildung an der Hochschule mit einer vertraglich geregelten praktischen Tätigkeit in einem Partnerunternehmen während der Praxisphasen, in den Semesterferien und während der Abschlussarbeit. Das duale Studium stellt hohe Anforderungen an Einsatzbereitschaft und Selbstdisziplin, bietet aber neben einer finanziellen Vergütung während des Studiums zahlreiche weitere Vorteile.
Von der Hochschule werden nur die in der
Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Praktika überwacht. Jede darüber hinaus absolvierte Praktikums- oder Beschäftigungszeit wird unsererseits weder gefordert noch während des Studiums kontrolliert.
Die hier veröffentlichten Firmenlisten sind auch nicht abschliessend. Wir fordern daher ausdrücklich dazu auf, eigeninitiativ zu werden und mit
vermeintlichen Praktikantenstellen in Kontakt zu treten.
Es werden zwei Varianten des dualen Studiums unterschieden:
Im
Verbundstudium absolvieren die Studierenden neben dem Studium zugleich eine Lehre. Das erste Lehrjahr einschließlich Vorprüfung muss dabei vor Studienbeginn abgeschlossen sein. Es besteht zwar keine formale Verpflichtung zum Besuch der Berufsschule, für die meisten Ausbildungsberufe wird aber ein verkürzter Berufsschulunterricht durch Vereinbarungen mit den zuständigen Kammern geregelt. Außerdem kann die Ausbildungszeit um ein Jahr verkürzt werden. Die Lehre wird während der Semesterferien und im Praxissemester fortgesetzt und vor Beginn der Bachelorarbeit mit der Abschlussprüfung beendet.
Im
Studium mit vertiefter Praxis wird ohne zusätzliche Lehre in den Semesterferien und in den Praxiszeiten im Partnerbetrieb gearbeitet. Diese durch die Hochschule begleitete praktische Tätigkeit vermittelt den Studierenden durch Einblicke in verschiedene Bereiche des Partnerunternehmens eine besonders breite und praxisnahe Ausbildung.
Zusätzlich zu den üblichen Zulassungsvoraussetzungen ist für duale Studiengänge ein Vertrag mit einem Partnerunternehmen erforderlich. Im Falle des Verbundstudiums beinhaltet dieser auch den Lehrvertrag. Der Vertrag regelt ferner die Bezüge, die sich an denen von Auszubildenden orientieren sollen, sowie den Urlaubsanspruch. Sollte der Vertrag während des Studiums gekündigt werden, so beeinträchtigt dies das Studium nicht, es kann dann in herkömmlicher Weise fortgesetzt werden.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der Dachorgansiation:
http://www.hochschule-dual.de



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