Hochschulrat
Der Hochschulrat hat als zentrales Entscheidungsgremium die Funktion eines Aufsichtsrates. Er wählt nicht nur die Präsidentin/den Präsidenten sowie die Vizepräsidenten, sondern beschließt unter anderem über die Grundordnnung, die Hochschulentwicklungsplanung sowie die Einrichtung von neuen Studiengängen. Die Amtszeit des Hochschulrats dauert vier Jahre.
Vorsitzender
Walter Schatt
Aufsichtsratsvorsitzender, Schattdecor A.G. Thansau
Stellvetretender Vorsitzender
Prof. Dr. Dieter Fischer (Vertreter der Hochschullehrer, Vorsitz Senat)
Weitere hochschulangehörige Mitglieder
Prof. Dr. Bernd Gussmann (Vertreter der Hochschullehrer)
Prof. Franz-Xaver Mayer (Vertreter der Hochschullehrer)
Thomas Mix (Vertreter der sonstigen Mitarbeiter)
Jasper Haunerland (Vertreter der Studierenden)
Weitere nicht hochschulangehörige Mitglieder
Philipp Freiherr von und zu Guttenberg
Präsident des Waldbesitzerverbandes e. V., Berlin
Prof. Dr. Doris Schmitt-Landsiedel
Lehrstuhl für technische Elektronik, Technische Universität München (TUM)
Prof. Dr. Thomas Sesselmann
Vorstandsvorsitzender Dr. Johannes Heidenhain GmbH, Traunreut
Beratende Mitglieder
Präsident | Prof. Heinrich Köster |
Vizepräsident | Prof. Dr. Eckhard Lachmann |
Kanzler | Ltd. RD Oliver Heller |
Frauenbeauftragte | Prof. Dr. Silke Stanzel |



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Geschäftsordnung des Hochschulrats (PDF)