Regelungen
Die Regelungen über Art, Dauer und zeitliche Lage der Praxisanteile innerhalb des Studienverlaufs unterscheiden sich je nach gewählter Fakultät und Studienrichtung. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den Vorgaben für die Praktikas an der Fachhochschule Rosenheim zusammengestellt.
Vorgaben und Regelungen für die Praktika an der Fachhochschule Rosenheim
Bestimmungen zum Vollzug der praktischen Studiensemester an den staatlichen Fachhochschulen in Bayern vom 20. August 2007
Hier handelt es sich um eine verbindliche Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Diese erläutert u.a. den rechtlichen und versicherungstechnischen Status der Studierenden während des Praktikums, regelt die Pflichten der Ausbildungsstellen und der Studierenden, erläutert die Aufgaben der Praktikantenbeauftragten, legt die Inhalte der Ausbildungsverträge fest und definiert die Aufgaben der Koordinierungsstelle für die praktischen Studiensemester in Bayern (KoBy).
Zusätzliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Erlasses von Praxisanteilen gemäß der Rahmenprüfungsordnung (RaPO) finden Sie in im Abschnitt "
Eintrittsbedingungen und Anerkennung".
Studien- und Prüfungsordnungen der FH Rosenheim
Die Studien- und Prüfungsordnungen sind von der Hochschule auf Vorschlag der jeweiligen Fakultät erlassene Satzungen, die die Anforderungen und damit auch die praktischen Studienanteile der einzelnen Fakultäten und Studiengänge regeln. Details finden Sie darüber hinaus auch in den studiengangsspezifischen Ausbildungsplänen.
Wichtig: Im Rahmen ihres Studiums haben Studierende auch von den Bekanntmachungen der Fakultäten Kenntnis zu nehmen.



Drucken