Studieren ohne Abitur?

Hochschulzugang für Meisterinnen, Meister und qualifizierte Berufstätige
Grundsätzlich ist zum Studium eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich.
Diese wird nicht mehr ausschließlich an Gymnasien, Berufs- und Fachoberschulen o.a. durch das "Abitur" oder "Fachabitur" erworben.
Zum Wintersemester 2009/10 gab es durch die Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes zwei wesentliche Neuerungen, die weitere Möglichkeiten des Hochschulzugangs eröffnen:
Unterschieden wird dabei zwischen dem allgemeinen Hochschulzugang (Meisterinnen und Meister) und dem fachgebundenen Hochschulzugang (qualifizierte Berufstätige).
A. Meisterinnen und Meister sowie Gleichgestellte (z.B. Techniker, Fachwirte)
Der allgemeine Hochschulzugang (d.h. ohne fachliche Bindung) wird für Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fortbildungsprüfung nachgewiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes
1. Zeugnis über die bestandene Meisterprüfung (nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung ) oder
2. Zeugnis über die bestandene, vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung (nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung) oder
3. Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie oder
4. einem nach Nr. 1 gleichwertigem Abschluss nach einer landesrechtlichen Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe.
Dazu muss ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert werden, an der das Studium aufgenommen werden soll. Zweck des Beratungsgesprächs ist, dem Studienbewerber oder der Studienbewerberin einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderung des Studiums im angestrebten Studiengang zu vermitteln. Außerdem können Sie es nutzen, offene Fragen zur Studienentscheidung zu klären.
Mehr Informationen zum Studium für Meister oder Gleichgestellte im o.g. Sinn (Internetseite des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst)
B. Qualifizierte Berufstätige
Für qualifizierte Berufstätige (z.B. Gesellinnen und Gesellen) wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
2. anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis (zweijährige bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes) in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
3. Absolvierung eines Beratungsgesprächs an der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll und
4. Bestehen eines zweisemestrigen Probestudiums. Pro Semester sind wenigstens 15 Leistungspunkte zu erreichen. Bewerber für den Bachelorstudiengang Innenausbau müssen eine Hochschulzugangsprüfung bestehen; für sie ist ein Probestudium nicht erforderlich.
Ein fachlich verwandter Bereich im Sinne der Nummer 2 ist dann gegeben, wenn die Berufsausbildung und die Berufspraxis jeweils hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem angestrebten Studiengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für dieses Studium förderlich sind.
Bewerbung
Über unser
Online-Portal können Sie sich für einen Bachelor-Studienplatz bewerben im Zeitraum 1. Mai bis 15. Juli (bzw. bis 15. Juni für Innenarchitektur und Innenausbau und bis 30. April für Physiotherapie direkt über die Berufsfachschule in Wasserburg); es gelten die in unseren
Merkblättern beschriebenen Zugangskriterien und Fristen.
Grundsätzlich sollte bei der Bewerbung das Fachschul-, Meister- oder Technikerzeugnis als beglaubigte Kopie bis spätestens 27.07. vorgelegt werden.
Besonderheit: Für die Studiengänge Betriebswirtschaft, Management in der Gesundheitswirtschaft und Wirtschaftsingenieurwesen benötigen wir zur Berücksichtigung im örtlichen Auswahlverfahren die Prüfungsgesamtnote der Meister-, Techniker- bzw. Fachschulausbildung. Gleiches gilt für den Bachelorstudiengang Innenausbau; zumal hier eine Hochschulzugangsberechtigung mit gutem Ergebnis im Bewerbungsverfahren besondere Berücksichtigung finden kann.
Das Beratungsgespräch durch die Hochschule muss von allen Bewerbern mit beruflicher Qualifikation für ein Fachhochschulstudium spätestens zur Bewerbungsfrist des jeweiligen Bachelorstudiengangs nachgewiesen werden. In diesem Gespräch wird u.a. darauf verwiesen, dass erfahrungsgemäß eine zusätzliche inhaltliche Vorbereitung unerlässliche Voraussetzung ist für ein erfolgreiches Studium, z.B. durch Erwerb der fachgebundenen Fachhochschulreife oder Nutzung des Telekollegs und ähnlicher Angebote.
Bitte melden Sie sich bei der zuständigen
Fachstudienbetreuerin so frühzeitig wie möglich für das Beratungsgespräch an. Entsprechende Bescheinigungen anderer bayerischer Hochschulen werden anerkannt.
Besondere Zugangsvoraussetzungen
An Eignungsfeststellungsverfahren (z.B. Bachelorstudiengang Innenausbau) oder an Eignungsprüfungen (z.B. Bachelorstudiengang Innenarchitektur) müssen BewerberInnen ohne Abitur regulär teilnehmen.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen (Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaft, Management in der Gesundheitswirtschaft und Wirtschaftsingenieurwesen) wird im Rahmen des örtlichen Auswahlverfahrens für BewerberInnen ohne Abitur eine Vorabquote von 2 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze gebildet.
Die Einzelheiten über die Durchführung der Hochschulzugangsprüfung regelt die Hochschule in einer
Satzung.
Anerkennung von Berufsabschlüssen die außerhalb Deutschlands erbracht worden sind:
Bildungsnachweise, die im Ausland erworben wurden, gelten als Nachweis des
fachgebundenen Zugangs zur Fachhochschule im Freistaat Bayern im Rahmen der oben erwähnten Zuordnungsliste nur, wenn die im Freistaat Bayern örtlich
zuständige Stelle nach § 71 des Berufsbildungsgesetzes beteiligt worden ist. Bitte kontaktieren Sie die für ihren Bildungsabschluss zuständige Kammer (z.B. Industrie- und Handwerkskammer in Bayern) und legen eine Gleichwertigkeitsbescheinigung über einen der Meisterprüfung in Bayern gleichgestellten Bildungsabschluss bis 27. Juli Ihrer Bewerbung bei.
Zentrale Studienberatung
Ansprechpartnerin für
übergreifende Orientierungsfragen
Sylvi Laschett, M.A.
Raum B 1.09
Hochschule Rosenheim
Hochschulstraße 1
83024 Rosenheim
Telefon +49 (0) 8031 805-2495
E-Mail
studienberatung(at)fh-rosenheim.de
Offene Sprechzeiten:
Di & Do 13-15 Uhr
Persönliche und telefonische
Auskünfte und Anliegenklärung
individuelle Beratung:
nach Vereinbarung



Drucken