Studieren ohne Abitur?
Hochschulzugang für Meisterinnen, Meister und qualifizierte Berufstätige
Grundsätzlich ist zum Studium eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich!
Diese wird nicht mehr ausschließlich an Gymnasien, Berufs- und Fachoberschulen o.a. durch das "Abitur" oder "Fachabitur" erworben.
Zum Wintersemester 2009/10 wird es durch die Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes zwei wesentliche Neuerungen geben, die weitere Möglichkeiten des Hochschulzugangs eröffnen:
Unterschieden wird dabei zwischen dem allgemeinen Hochschulzugang (Meisterinnen und Meister) und der fachgebundenen Hochschulreife (qualifizierte Berufstätige).
Der allgemeine Hochschulzugang für Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fortbildungsprüfung wird nachgewiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes
1. Zeugnis über die bestandene Meisterprüfung (nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung ) oder
2. Zeugnis über die bestandene, vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung (nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung) oder
3. Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie oder
4. einem nach Nr. 1 gleichwertigem Abschluss nach einer landesrechtlichen Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe.
Dazu muss ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert werden, an der das Studium aufgenommen werden soll. Zweck des Beratungsgesprächs ist es, dem Studienbewerber oder der Studienbewerberin einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderung des Studiums im angestrebten Studiengang zu vermitteln.
Mehr Informationen zum Studium für Meister oder Gleichgestellte im o.g. Sinn (Internetseite des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst)
Für qualifizierte Berufstätige (z.B. Gesellinnen und Gesellen) wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
2. anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis (zweijährige bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes) in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
3. Absolvierung eines Beratungsgesprächs an der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll und
4. Bestehen eines zweisemestrigen Probestudiums. Pro Semester sind wenigstens 15 Leistungspunkte zu erreichen! Bewerber für den Bachelorstudiengang Innenausbau müssen eine Hochschulzugangsprüfung bestehen; ein Probestudium ist nicht erforderlich!
Ein fachlich verwandter Bereich im Sinne der Nummer 2 ist dann gegeben, wenn die Berufsausbildung und die Berufspraxis jeweils hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem angestrebten Studiengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für dieses Studium förderlich sind.
An Eignungsfeststellungsverfahren (z.B. Bachelorstudiengang Innenausbau) oder an Eignungsprüfungen (z.B. Bachelorstudiengang Innenarchitektur) müssen die Meisterinnen und Meister oder Gleichgestellte (z.B. Techniker, Fachwirte) ebenso teilnehmen!
In zulassungsbeschränkten Studiengängen (Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaft und Wirtschaftsingenieurwesen) wird für die Studieninteressenten eine Vorabquote von 2 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze im Rahmen des örtlichen Auswahlverfahrens gebildet.
Die Einzelheiten über die Durchführung der Hochschulzugangsprüfung regelt die Hochschule in einer
Satzung.
Bitte melden Sie sich per
Mail für das Beratungsgespräch an! Das Gespräch sollte bis spätestens 27. Juli erfolgt sein! Stichtag für die Online.Bewerbung ist der 15. Juni!
Anerkennung von Berufsabschlüssen die ausserhalb Deutschlands erbracht worden sind:
Bildungsnachweise, die im Ausland erworben wurden, gelten als Nachweis des
fachgebundenen Zugangs zur Fachhochschule im Freistaat Bayern im Rahmen der oben erwähnten Zuordnungsliste nur, wenn die im Freistaat Bayern örtlich
zuständige Stelle nach § 71 des Berufsbildungsgesetzes beteiligt worden ist. Bitte kontaktieren Sie die für ihren Bildungsabschluss zuständige Kammer (z.B. Industrie- und Handwerkskammer in Bayern) und legen eine Gleichwertigkeitsbescheinigung über einem der Meisterprüfung in Bayern gleichgestellten Bildungsabschluss bis 27. Juli ihrer Bewerbung bei.
Die Hochschule bittet Bewerber zusätzlich wie folgt um Beachtung:
Bewerbungen sind über unsere Website im Zeitraum 1. Mai bis 15. Juni in einem Online-Bewerbungsverfahren möglich; es gelten zudem die in unseren
Merkblättern beschriebenen Zugangskriterien.
Grundsätzlich sollte bei der Bewerbung das Fachschul-, Meister- und Technikerzeugnis als beglaubigte Kopie bis spätestens 27.07. vorgelegt werden.
Besonderheit: Für die Studienrichtungen Betriebswirtschaft und Wirtschaftsingenieurwesen benötigen wir zur Berücksichtigung im örtlichen Auswahlverfahren die Prüfungsgesamtnote der Meister-, Techniker- bzw. Fachschulausbildung. Gleiches gilt für den Bachelorstudiengang Innenausbau; zumal hier eine Hochschulzugangsberechtigung mit gutem Ergebnis im Bewerbungsverfahren besondere Berücksichtigung finden kann.
Weiterhin ist ein Beratungsgespräch durch die Hochschule für alle Bewerber mit beruflicher Qualifikation für ein Fachhochschulstudium erforderlich. In diesem Gespräch wird u.a. darauf verwiesen, dass die Bestehensaussichten durch den Besuch einesPropädeutikums zum Erwerb der fachgebundenen Fachhochschulreife oder des Telekollegs verbessert werden.
Bitte beachten Sie zudem die in den Merkblättern ausgewiesenen weiteren Zulassungskriterien und Fristen!



