Stand: 24. Mai 2012, 18:02 Uhr

Zulassungsvoraussetzungen Master (Überblick)
Für die Zulassung zum Masterstudiengang ist ein Hochschulabschluss als Bachelor in Informatik oder einem verwandten Gebiet oder ein gleichwertiger Abschluss an einer deutschen oder ausländischen Hochschule erforderlich sowie der Nachweis einer studiengangsspezifischen Eignung.
- Die studiengangspezifische Eignung gilt als nachgewiesen, wenn der Hochschulabschluss an der Hochschule Rosenheim mit der Gesamtnote „gut“ oder besser erzielt wurde. Zusätzlich müssen sich alle Bewerber einer Eignungsfest stellung unterziehen, in der die Begabung und Eignung geprüft wird.
- Wenn in einem ersten Hochschulabschluss der Informatik an der Hochschule Rosenheim die Gesamtnote 1,7 oder Master besser erzielt wurde, kann die Teilnahme an der Eignungsfeststellung erlassen werden.
- Werden in einer mindestens zweijährigen, einschlägigen Berufstätigkeit überdurchschnittliche Leistungen nachgewiesen, kann die Voraussetzung für das Masterstudium auch mit der Prüfungsgesamtnote „befriedigend“ erfüllt werden, sofern eine schriftliche Prüfung zur Eignungsfeststellung erfolgreich abgelegt wird.
(aus dem Studienführer 2010/2011 - S. 117)
Für weitere bzw. tiefergehende Fragen kann man sich jederzeit an die
Mitarbeiter des Studienamts wenden.