Stand: 24. Mai 2012, 18:40 Uhr

Eintrittsbedinungen, Anerkennung von Vorleistungen

Zur Organisation der Praktikas

Eine geeignete Ausbildungsstelle zum jeweiligen Praktikum muss sich jeder Student selbst suchen. Wir empfehlen dringend, sich rechtzeitig um einen entsprechenden Praktikumsplatz zu bemühen. Hilfreiche Informationen zur Stellensuche haben wir Ihnen in der Rubrik "Stellenangebote für Praktika" zusammengestellt.

Bitte geben Sie vor Antritt des Praktikums den ausgefüllten Praktikantenvertrag beim Praktikantenamt zur Prüfung und zur Genehmigung der Praktikantenstelle durch die Praktikantenbeauftragten ab. Gleiches gilt für Studierende in dualen Studiengängen.

Das Praktikum wird nur anerkannt, wenn Sie die rechtlichen Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterEintrittsbedingungen hierfür erfüllt und der Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterPraktikantenbeauftragte das Praktikum vor Aufnahme der Tätigkeit genehmigt hat!

Die Eintrittsbedingungen werden über den genannten Link veröffentlicht; diese können auch als Aushang am Praktikantenamt, Raum B 130, eingesehen werden. Eine Übersicht ist zudem als Merkblatt im zuständigen Prüfungsamt erhältlich.
Nach Beendigung des Praktikums müssen Sie einen Bericht sowie ein Zeugnis der Ausbildungsstelle im Praktikantenamt einreichen.
Formulare finden Sie als Downloads in der Rubrik "Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterAusbildungspläne, Verträge
und Merkblätter
"

Erlass der Vorpraxis oder des Grundpraktikums bzw. eines praktischen Studiensemesters

Studenten mit einer einschlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer einschlägigen 12monatigen, überwiegend zusammenhängenden praktischen beruflichen Tätigkeit haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass der Vorpraxis oder des Grundpraktikums und - in wenigen Ausnahmefällen - des zweiten praktischen Studiensemesters zu stellen. Grundlage zum Erlass dieser Praxisanteile sind die Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern (RaPO).

Antragsformular auf Erlass des Grundpraktikums oder der Vorpraxis / eines praktischen Studiensemesters 

Gilt nur für Erlass der Vorpraxiszeiten in den Bachelorstudiengängen Holztechnik, Holzbau und Ausbau und Innenausbau:
Antragsformular auf Erlass der Vorpraxis

Achtung - wichtig für Studienanfänger: Anträge auf Anrechnung von Zeiten auf die Vorpraxis oder das Grundpraktikum, das praktische Studiensemester sind zu Studienbeginn mit den oben verlinkten Formblättern unter Beilage der Tätigkeitsnachweise (Firmenzeugnisse in Kopie usw.) im Praktikantenamt abzugeben.