Prüfungsabbruch
Sofern Studierende während der Prüfung prüfungsunfähig werden und die Prüfung abbrechen wollen, besteht die Verpflichtung zur Anzeige und zur Abgabe der Prüfungsaufgaben nebst dem gesamten Prüfungspapiers beim Prüfer oder alt. der Prüfungsaufsicht. Weiterhin muß das Prüfungsamt, Raum B135, sofort aufgesucht werden! Am gleichen Tag muss eine ärztliche Untersuchung stattfinden; der Arzt muss das Ergebnis der Untersuchung auf ein Formular der Hochschule niederlegen. Dieses Formular wird vom Prüfungsamt ausgehändigt bzw. kann
hier heruntergeladen werden. Mit der Unterschrift auf der Teilnehmerliste erkennen der Prüfling diese Bedingungen an bzw. bestätigt, dass keine Prüfungsunfähigkeit vorliegt! Das bedeutet auch: Sofern ein Prüfling für ihn erkennbar prüfungsunfähig (z.B. durch die Wahrnehmung von Schmerzen) in die Prüfung geht, muß dieser auch das Risiko des Nichtbestehens in Kauf nehmen.



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