
Studienbeiträge
Informationen zum Thema "Studienbeiträge in Bayern"
(Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst).
Gemäß Art. 71 i.V.m. Art. 101 Abs. 1
Bayerisches Hochschulgesetz werden an bayerischen Hochschulen Studienbeiträge erhoben. Die Hochschule Rosenheim befindet sich im Vergleich zu anderen Hochschulen jedoch auf einem niedrigeren Studienbeitragsniveau; zum Wintersemester 2009/10 wurden sogar die Studienbeiträge gesenkt!
Beitragspflichtig sind grundsätzlich alle Studierende! Bitte beachten Sie jedoch unsere Informationen über mögliche
Befreiungsgründe ...
Beitragshöhe, Zahlungsmodalitäten
Für ein jedes Studiensemester an der Hochschule Rosenheim fällt ein
Studentenwerksbeitrag (Link zur Internetseite des Studentenwerkes in München) in Höhe von 42,- Euro und ein Studienbeitrag in Höhe von 330,- Euro an. Insgesamt werden Beiträge in Höhe von 372,- Euro pro Semester fällig!
Wie werden diese Beiträge an die Hochschule entrichtet?
Studienanfänger weisen die Einzahlung mit einem von der Bank abgestempelten Überweisungsträger im Rahmen des Bewerbungsverfahrens am
besten bis zum 31.8., spätestens jedoch bis zum Tag der Immatrikulation, nach. Einen Überweisungsträger-Vordruck und weitere Informationen übersenden wir mit dem Zulassungsbescheid für das Studium.
Angehörige höherer Studiensemester erteilen der Hochschule im Rahmen der Rückmeldung für das folgende Semester eine Einzugsermächtigung. Jeder Student muss sich nämlich für das zweite und jedes folgende Semster zum Weiterstudium "anmelden" (sog. Rückmeldung). Im Rahmen der Rückmeldung wird online diese Einzugsermächtigung erteilt! Ohne Rückmeldung ist ein Weiterstudium nicht möglich!
Informationen zur Rückmeldung (bitte beachten Sie unbedingt die Rückmeldefristen)
Studienbeitragsdarlehen
Möchten Sie sich den Studienbeitrag durch ein Bayerisches Studienbeitragsdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderbank) finanzieren?
Informationen, Sonderregelungen, besondere Fristen
Studienbeiträge- und Studentenwerksbeitrag nicht fristgerecht einbezahlt ...
Ist die Zahlung aller fälligen Beiträge nicht fristgerecht erfolgt, muß die Immatrikulation rückgängig gemacht werden bzw. die Rückmeldung wird nicht vollzogen. Der/die Studierende wird exmatrikuliert.
Barzahlung, Stundung und Ratenzahlung sind ausgeschlossen.
Sonstige Finanzierungsmöglichkeiten und Unterstützung
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bietet auf seiner
Internetseite interessante Informationen zu Stipendien, Darlehen und BAföG an.
Die
Sozialberatung in den Räumen der Hochschule bietet Beratung und Information u.a. zu Themen wie Wohnung, Sozialversicherung, Jobben und Studium, Finanzierungsengpässe, Studienorganisation und Familie und Beziehung an.
Eine
BAföG-Beratung bietet das Studentenwerk mit einer Aussenstelle in unserer Hochschule an.
