Studienbeitragsdarlehen
Studierende einer bayerischen staatlichen Hochschule haben elternunabhängig, ohne Sicherheiten, ohne Bonitätsprüfung und unabhängig vom Studienfach die Möglichkeit, die Studienbeiträge durch Darlehen zu finanzieren. Die Studierenden werden aber erst nach dem Studium und nur dann mit der Rückzahlung belastet, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten.![]()
Informationen zum Studienbeitragsdarlehen (Internetseite des Darlehensgebers, Kreditanstalt für Wiederaufbau -KfW-)
Weitere Modalitäten, Kontakte und Beratung
Informationen zum Antragsverfahren und den weiteren Förderbedingungen finden Sie auf der
Internetseite der KfW-Förderbank. Bitte beachten Sie die unbedingt die Fördervoraussetzungen. Auf dieser Internetseite finden Sie alle notwendigen Informationen und Formulare!
Sie sollten den Darlehensantrag nebst Belege im Studienamt der Hochschule (Raum B 136) persönlich abgeben. Im Studienamt wird u.a. die Darlehensberechtigung überprüft, die Legitimationsprüfung des Antragstellers nach dem Geldwäschegesetz vorgenommen und die Weiterleitung an die KfW veranlasst.
Generell sollten die Anträge für ein Sommersemester bis zum 31. August und für ein Wintersemester bis zum 14. Februar gestellt werden, da ansonsten eine rechtzeitige Bearbeitung seitens der KfW nicht mehr garantiert werden kann.
Sonderregelungen für Studienanfänger
Bitte überweisen Sie vorerst nur den Studentenwerksbeitrag in Höhe von 42,- Euro und bringen Sie den ausgedruckten Darlehensantrag der KfW zur Immatrikulation (Einschreibung) mit. Hier gilt der 15.12. (Wintersemester) bzw. der 15.06. (Sommersemester) als spätester Stichtag für den Geldeingang. Der Beitrag in Höhe von 330,- Euro wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW, Darlehensgeber) auf das Konto der Hochschule überwiesen. Sofern Sie ein Darlehen nach der Immatrikulation beantragen, muß der Gesamtbeitrag in Höhe von 372,00 Euro überwiesen werden.
Sonderregelungen für Studierende eines höheren Semesters
Es gelten folgende Termine: Der Beitrag für das Sommersemester wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW, Darlehensgeber) bis zum 1.4., für das Wintersemester zum 1.10. direkt auf das Konto der Hochschule überwiesen.
Neben der KfW-Förderbank bieten auch verschiedene andere Banken und Sparkassen Darlehen an, die dann direkt an die Studenten und nicht an die Hochschulen ausgezahlt werden. Informationen erhalten Sie direkt bei den Kreditinstituten.



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