Täuschungshandlung
Eine Prüfung wird als nicht bestanden erklärt, wenn während der Prüfung eine Täuschungshandlung versucht oder begangen oder auf andere Art und Weise der ordnungsgemäße Ablauf der Prüfung behindert wird. Ggf. wird das Aufgabenblatt und das gesamte Prüfungspapier eingesammelt und mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet.



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