AGB der Academy for Professionals

AGB der Academy for Professionals (afp)

1 Geltungsbereich

Die vorliegenden AGB gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen (Seminare, Tagungen und Zertifikatsprogramme), die von der Academy for Professionals der Hochschule Rosenheim (im folgenden afp genannt) im Rahmen ihres Angebotes für Weiterbildung angeboten werden. Hinsichtlich der einzelnen Bildungspro­gramme und –veranstal­tungen werden die Rechte und Pflichten der Vertragsteile noch durch den Inhalt gegebenenfalls anfallender Programm- oder Veranstaltungs­informationen bzw. sonstiger Mitteilungen der  afp näher bestimmt.

Soweit die Teilnahmebedingungen keine anderweitige Regelung treffen, gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. 

2 Status der Teilnehmer

Die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Vertragsverhältnisses und beinhaltet keine Immatrikulation als Student der Hochschule Rosenheim. Die afp erteilt für die erfolgreiche Teilnahme an Weiterbildungs­programmen Teilnahme­bescheinigungen bzw. Zertifikate. Ein Hochschulabschluss und/oder akademischer Grad wird nicht erworben. 

3 Vertragsabschluss / Anmeldungen

Anmeldungen zu Veranstaltungen der afp müssen schriftlich, vorzugsweise über das Onlineformular erfolgen. Mit dieser Anmeldung meldet der Teilnehmer sich verbindlich zu der ausgewählten Veranstaltung und zu den angegebenen Konditionen an. Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung weiterhin, dass er von diesen AGB Kenntnis genommen hat und erteilt sein Einverständnis mit deren Geltung. Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Eingangsbestätigung per E-Mail, die den Eingang seiner Anmeldung bei uns bestätigt.

Nach der Prüfung der Anmeldung folgt eine Anmeldebestätigung mit Rechnung. Der Vertragsabschluss erfolgt durch diese schriftliche Anmeldebestätigung.
Bei kurzfristiger Anmeldung weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bitten wir zu beachten, dass eine Stornierung nicht mehr kostenfrei möglich ist. (Siehe Ziffer 7)

4 Datenschutz

Mit der Anmeldung erteilt der Teilnehmer sein Einverständnis zur Speicherung und Verarbeitung seiner Daten durch die Hochschule Rosenheim im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weiter erklärt er sich damit einverstanden, dass seine Namens- und Adressdaten zur Erleichterung der internen Kommunikation an Mitstudierende, Vortragende und ähnliche, mit der Organisation des Studienbetriebs betraute Personen weitergegeben werden.  Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

5 Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist in der Regel begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhält der Teilnehmer umgehend eine Benachrichtigung. 

6 Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmegebühr wird in einer Summe innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang fällig. 

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass aus den gezahlten Gebühren Lehrzulagen gewährt werden.

In der Teilnahmegebühr sind außerdem Veranstaltungsunterlagen im üblichen Umfang in elektronischer Form enthalten. Nicht enthalten sind weitergehende Verpflegung sowie Anreise- und Unterkunftskosten. Sofern die jeweilige Veranstaltungsinformation nichts anderes enthält, ist der Erfüllungsort Rosenheim.

7 Abmeldung

Eine Stornierung der Anmeldung ist nur schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail möglich; für die Fristwahrung ist der Eingang bei der afp maßgeblich. Folgende Bedingungen gelten

Selbstverständlich kann ohne Aufpreis ein Ersatzteilnehmer benannt werden. 

Die afp behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigen, von der afp nicht zu vertretenden Gründen spätestens 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bereits geleistete Teilnahmegebühren werden in solchen Fällen selbstverständlich von der afp abzugsfrei rückerstattet. Im Übrigen haftet die Hochschule ausschließlich gemäß Ziffer 11. 

8 Leistungsänderungen

Das Veranstaltungsprogramm wird langfristig geplant und ständigen Qualitätskontrollen unterzogen. Die Sicherung der Qualität erfordert kontinuierliche Anpassungen. Aus diesem Grund behält sich die afp Änderungen bezüglich Veranstaltungs­inhalten, -tagen, -orten und -terminen sowie von Vortragenden vor; dies wird dem Teilnehmer rechtzeitig, mindestens 10 Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung mitgeteilt. Derartige Adaptierungen berechtigen – ebenso wie allfällige kurzfristige Änderungen – zu keinerlei Schadenersatzansprüchen. 

Der Teilnehmer erklärt sich bereit, einen E-Mail-Account zu führen und etwaige Änderungsinformationen der afp hierüber abzurufen. 

9 Überlassene Unterlagen

Von der afp im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellte oder überlassene Unterlagen sowie Software dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters weder reproduziert, noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen ist durch den Teilnehmer ggf. Schadenersatz zu leisten. 

10 Veranstaltungsteilnahme

Um sicherstellen zu können, dass das Veranstaltungsziel erreicht wird, kann die afp Teilnehmer, die durch ihr Verhalten den Veranstaltungsablauf negativ beeinflussen, ausschließen.

11 Haftung

Generell gilt, dass die afp nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für den Ausfall einer Lehrveranstaltung haftbar gemacht werden kann. Bei Ausfall einer Lehrveranstaltung durch zu geringe Teilnehmerzahl, Krankheit des Vortragenden, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die afp kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und/oder Übernachtungskosten sowie zu Ausgleichszahlungen für Arbeitsausfälle haftbar gemacht werden. Ebenfalls keine Haftung übernimmt die afp für (Mehr-)Kosten, die den Teilnehmern durch die Verschiebung einzelner entfallener Lehrveranstaltungen entstehen, wobei auch dies wiederum das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit voraussetzt. 

Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zu der Veranstaltung mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen, übernimmt die afp keine Haftung. Es gilt die Hausordnung der Hochschule in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

12 Gerichtsstand und Wirksamkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit 1. Februar 2016 in Kraft. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zwischen der  Hochschule Rosenheim und ihren Vertragspartnern abgeschlossenen Verträgen ist Rosenheim. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des deutschen internationalen Privatrechts.

Terms and Conditions for the Academy for Professionals (afp)

Here you will find the english translation.